Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) hat zwei Leitfäden zur Prüfung von Nanomaterialien veröffentlicht
(ur) Die von der OECD veröffentlichten Leitfäden behandeln Testmethoden zur Lösungs- und Dispersionsstabilität sowie zur aquatischen und Sedimenttoxizität von Nanomaterialien.
Beide Leitlinien können verwendet werden, um spezifische Informationsanforderungen für Nanomaterialien unter der REACH-Verordnung abzudecken, die seit 1. Januar 2020 zu erfüllen sind. Eine vollständige Liste von Testmethoden, die für die Erfüllung der REACH-Informationsanforderungen für Nanoformen relevant sind, ist auf den Internetseiten der Beobachtungsstelle der EU für Nanomaterialien (EUON) verfügbar.
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!