Der ABS und der AGS haben die beiden Technischen Regeln auf Kohärenz mit der GefStoffV überprüft und an die CLP-Verordnung angepasst.
(mih) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Neufassung der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 3151 bzw. der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 751 Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen mit Datum vom 10. September im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) 2015 auf Seite 1294 bekannt gemacht.
Der Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) und der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) haben den Inhalt auf Kohärenz mit der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) überprüft und an die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) angepasst. Darüber hinaus gibt es kleinere, insbesondere redaktionelle Änderungen sowie notwendige Klarstellungen:
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