TRGS 220, 900 und 905 aktualisiert

Das BMAS passt damit u.a. nationale Aspekte beim Erstellen von Sicherheitsdatenblättern an.

(mih) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat folgende Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geändert und ergänzt:

  • TRGS 220 „Nationale Aspekte beim Erstellen von Sicherheitsdatenblättern“: Die Anpassungen betreffen u.a. Abschn. 2 „Mögliche Gefahren“ und Abschn. 8 „Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen“ des Sicherheitsdatenblatts. In Abschn. 15 „Rechtsvorschriften“ wird künftig auf die im Wesentlichen am 1. August 2017 in Kraft getretene Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) verwiesen – Bekanntmachung vom 22. Januar 2018 (GMBl 2018 S. 257)
  • TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe“ – Bekanntmachung vom 26. März 2018 (GMBl 2018 S. 259).

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