Die Technische Regel für Gefahrstoffe beschreibt die Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Isocyanaten.
(mih) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Neufassung der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 430 „Isocyanate – Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen“ mit Datum vom 1. Juli 2024 bekannt gemacht (GMBl 2024 S. 536). Die TRGS 430 wurde umfassend überarbeitet. Einen Hinweis auf den neuen EU-Grenzwert gibt es bereits, eine weitergehende Anpassung diesbezüglich folgt noch im Kontext der entsprechenden Anpassung der TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“.
Diese TRGS beschreibt Grundlagen für die Gefährdungsbeurteilung und die daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen für Beschäftigte an Arbeitsplätzen, an denen Isocyanate auftreten. Sie stellt auch ein abgestuftes Verfahren vor, um die Exposition zu ermitteln und zu bewerten. Sie ist bei allen Tätigkeiten mit Isocyanaten anzuwenden. Dazu gehören z.B. die Herstellung von Polyurethanen (PU, PUR), die Anwendungen isocyanathaltiger Klebstoffe, Lacke und Beschichtungen sowie die Freisetzung von Isocyanaten durch Pyrolyse.
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