Mit der Berichtigung wird insbesondere der Anwendungsbereich dieser TRGS neu definiert.
(mih) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 460 „Handlungsempfehlung zur Ermittlung des Standes der Technik“ berichtigt. Dies wurde im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) 2014 S. 72 bekannt gemacht. Mit der Berichtigung wird insbesondere der Anwendungsbereich dieser TRGS in Abschnitt 1 Absatz 1 und 2 neu definiert.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat sowohl die Berichtigung als auch die konsolidierte Fassung der TRGS 460 zum Download bereit gestellt.
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