TRGS 554 überarbeitet

Das BMAS hat die Neufassung der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 554 „Abgase von Dieselmotoren“ bekannt gemacht.

(mih) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die neu gefasste Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 554 mit Datum vom 29. Januar 2019 bekannt gemacht (GMBl 2019 S. 88). Sie betrifft „Abgase von Dieselmotoren“, u.a. auch bezüglich „Ladehallen, Laderampen, Ladestellen, Abkippstellen“ (Anh. 1 Nr. 4) oder „Abstellbereichen“ (Anh. 1 Nr. 6). Die wesentlichen Anpassungen:

  • Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen auf die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) für Dieselmotoremissionen (u.a. Dieselrußpartikel, Stickstoffmonoxid, Stickstoffdioxid) ausgerichtet;
  • Arbeitsbereiche im Freien in den Geltungsbereich einbezogen;
  • Schutzmaßnahmen überarbeitet und in einem eigenen Abschnitt zusammengefasst;
  • besondere Arbeitsbereiche und Tätigkeiten in Anh. 1 aktualisiert.

Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hatte die Änderungen bei seiner 63. Sitzung am 14. November 2018 beschlossen.

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