Die BAuA hat die Vorgaben zur „Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische“ aktualisiert.
(mih) Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 722 „Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische“ mit Datum vom 22. Januar 2025 geändert (GMBl 2025 S. 99). Neben diversen Anpassungen wird in Abs. 2 des Abschn. 1 „Anwendungsbereich“ klargestellt: „Schutzmaßnahmen zur Vermeidung der Zerfallsreaktionen instabiler Stoffe sind nicht Gegenstand dieser TRGS.“
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