Die Technischen Regeln wurden auf Kohärenz mit der GefStoffV überprüft und an die CLP-Verordnung angepasst. Die BAuA hat den Entwurf zum Download bereit gestellt.
(mih) Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat eine überarbeitete vorläufige Fassung der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 751 bzw. der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 3151 „Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen“ zum Download bereit gestellt.
Der Inhalt wurde auf Kohärenz mit der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) überprüft und bereits an die CLP-Verordnung angepasst. Darüber hinaus gibt es kleinere, insbesondere redaktionelle Änderungen sowie notwendige Klarstellungen:
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