TRGS 903 und 910 modifiziert

Das BMAS hat die beiden Technischen Regeln für Gefahrstoffe geändert und ergänzt.

(mih) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat zwei Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) mit Datum vom 16. August 2024 aktualisiert (GMBl 2024 S. 783 und 786).

In der TRGS 910 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“ wird die Anlage 1 geändert:

  • In Abschn. 2 „Stoffspezifische Äquivalenzwerte in biologischem Material zur Akzeptanz- und Toleranzkonzentration“ wird die Erläuterung Ziff. 5 „Angabe in der MAK- und BAT-Werte-Liste …“ gestrichen.
  • Der Eintrag zu Ethylenoxid in Abschn. 2 Tabelle 2 erhält eine neue Fassung.
  • Der Eintrag zu Hydrazin in Abschn. 2 Tabelle 2 wird gestrichen.

In der TRGS 903 „Biologische Grenzwerte (BGW)“ wurden Anpassungen in den Abschn. 3 „Liste der biologischen Grenzwerte“ und 4 „Verzeichnis der CAS-Nummern“ vorgenommen.

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