Das BMAS hat Ergänzungen in der neu gefassten Tabelle 1 für drei Stoffe bekannt gemacht.
(mih) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die zuletzt mit der Bekanntmachung vom 11. April 2016 (GMBl 2016 S. 606) geänderte und ergänzte Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 910 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“ berichtigt. Die Korrekturen sind in einer Bekanntmachung des BMAS vom 16. August 2016 (GMBl 2016 S. 791) zu finden. Die konsolidierte Fassung der TRGS 910 ist hier zu finden.
Die Ergänzungen in der neu gefassten Tabelle 1 betreffen die Einträge für drei Stoffe: Benzol, Cadmium und Cadmiumverbindungen sowie 2-Nitropropan. Daneben gibt es eine redaktionelle Änderung.
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