Anwender, die Hinweise zur TRGS 401 oder 751 bzw. zur BekGS 527 haben, werden gebeten, diese an den AGS zu senden.
(mih) Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) entwickelt die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) bzw. Bekanntmachungen zu Gefahrstoffen (BekGS) weiter, überprüft sie regelmäßig und überarbeitet sie bei Bedarf. Das Ziel dabei ist es, die Qualität zu sichern. Dabei sollen auch Hinweise aus der Praxis berücksichtigt werden.
Der AGS bietet nun erneut die Möglichkeit, zu Aktualisierungen von bestimmten TRGS bzw. BekGS Stellung zu nehmen. Wer als Anwender Hinweise zu den folgenden TRGS bzw. BekGS hat, kann diese bis 31. März 2017 an den AGS senden (u.a. per E-Mail):
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!