TRGS: drei Änderungen, vier Entwürfe

Das BMAS hat die TRGS 201, 420 und 725 geändert und ergänzt. Zu den TRGS 220, 900, 905 und 910 hat der AGS den Entwurf einer geplanten Anpassung veröffentlicht.

(mih) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat folgende Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geändert und ergänzt:

  • TRGS 201 „Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“: neuer Anh. 4 mit Erläuterung zur Methode von Young et al., um die alkalische bzw. saure Reserve zu bestimmen – Bekanntmachung vom 19. Januar 2018 (GMBl 2018 S. 234)
  • TRGS 420 „Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) für die Ermittlung und Beurteilung der inhalativen Exposition“: in der Anlage wird die lfd. Nr. 1 neu gefasst, die lfd. Nr. 12 gestrichen – Bekanntmachung vom 22. Februar 2018 (GMBl 2018 S. 194)
  • TRGS 725 „Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen im Rahmen von Explosionsschutzmaßnahmen“: neue Fassung der Tabelle 5 in Nr. 4.1 Abs. 8 – Bekanntmachung vom 19. Februar 2018 (GMBl 2018 S. 194).

Zudem hat der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) vier Entwürfe von geplanten Bekanntmachungen des BMAS veröffentlicht, mit welchen TRGS geändert und ergänzt werden sollen:

  • TRGS 220 „Nationale Aspekte beim Erstellen von Sicherheitsdatenblättern“: Die Anpassungen betreffen u.a. Abschn. 2 „Mögliche Gefahren“ und Abschn. 8 „Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen“ des Sicherheitsdatenblatts. In Abschn. 15 „Rechtsvorschriften“ wird künftig auf die im Wesentlichen am 1. August 2017 in Kraft getretene Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) verwiesen.
  • TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“
  • TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe“
  • TRGS 910 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“.

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