TRGS: eine neu gefasst, zwei berichtigt

Das BMAS hat die Neufassung der TRGS 201 sowie Berichtigungen der TRGS 509 und 725 bekannt gemacht.

(mih) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat drei Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) neu gefasst bzw. berichtigt:

  • TRGS 201 „Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“: Die Neufassung vom 2. Februar 2017 (GMBl 2017 S. 218) ersetzt die Ausgabe vom 11. Oktober 2011 (GMBl 2011 S. 855).
  • TRGS 509 „Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter“: Die Berichtigungen in der Bekanntmachung vom 8. März 2017 (GMBl 2017 S. 229) betreffen Nr. 9.5.2 Abs. 2 Nr. 2 sowie die Abb. A2-1 und A2-2 in Anlage 2.
  • TRGS 725 „Gefährliche, explosionsfähige Atmosphäre – Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen im Rahmen von Explosionsschutzmaßnahmen“: Die Korrekturen in der Bekanntmachung vom 9. März 2017 (GMBl 2017 S. 229) betreffen Nr. 2.3 (Neufassung der Regelungen über Explosionsschutzeinrichtungen), Nr. 4.4 Abs. 2 sowie Anh. 1 Nr. 1 Abs. 10 (Regelungen über Prozessleitsysteme).

Produktempfehlungen

Gefahrgut-Newsletter.png
ecomed-Storck Gefahrgut

Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!

Kontakt & Service

E-Mail: kundenservice@ecomed-storck.de | Telefon: +49 (0)89 2183-7922 | Telefax: +49 (0)89 2183-7620

Themen | Gefahrgut-Foren | Veranstaltungen | Int. Gefahrgut-Tage Hamburg | Deutscher Gefahrgut-Preis | Shop

Newsletter | Verlag | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen

Weitere Online-Angebote der ecomed-Storck GmbH

gefaehrliche-ladung.de | der-gefahrgut-beauftragte.de | gefahrgut-foren.de | adr-2023.de