Übergangsregelung für PIC-Stoffe als Verunreinigung

PIC-Stoffe als Verunreinigung müssen ab sofort nicht mehr notifiziert werden

(ur) In Artikel 8 Absatz 1 der PIC-Verordnung – (EU) Nr. 649/2012 - wird die Pflicht zur Ausfuhrnotifizierung für Stoffe und Gemische begründet. Allerdings nicht für Stoffe, die PIC-Chemikalien als Verunreinigung enthalten.

Als Übergangsregelung bis zu einer abschließenden Regelung durch die Europäische Kommission wurde mit der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) dazu ein Einvernehmen erzielt, wie die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bekannt gibt. Danach sind ein oder mehrere PIC-Stoffe, die einen nicht der Verordnung unterliegenden Stoff verunreinigen, ab sofort nicht mehr nach Artikel 8 der Verordnung zu notifizieren. Derzeit wird dies in der EU über den Umweg der Exportnotifizierung als ein Gemisch praktiziert.

Parallel zu dieser Bekanntgabe werden auch der Zoll und die national für die Überwachung zuständigen Behörden über diese Übergangsregelung in Kenntnis gesetzt.

Produktempfehlungen

Gefahrgut-Newsletter.png
ecomed-Storck Gefahrgut

Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!

Kontakt & Service

E-Mail: kundenservice@ecomed-storck.de | Telefon: +49 (0)89 2183-7922 | Telefax: +49 (0)89 2183-7620

Themen | Gefahrgut-Foren | Veranstaltungen | Int. Gefahrgut-Tage Hamburg | Deutscher Gefahrgut-Preis | Shop

Newsletter | Verlag | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen

Weitere Online-Angebote der ecomed-Storck GmbH

gefaehrliche-ladung.de | der-gefahrgut-beauftragte.de | gefahrgut-foren.de | adr-2023.de