UBA veröffentlicht Abschlussbericht zu AwSV-Fachinformationsveranstaltungen
(ur) Seit Inkrafttreten der neuen Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) am 01. August 2017 hat das Umweltbundesamt (UBA) Anlagenbetreiber und Vollzugsbehörden mit drei Fachinformationsveranstaltungen über die daraus resultierenden Neuerungen informiert. Ziel der Veranstaltungen war es u.a, Irrtümer bei der der Anwendung der AwSV zu vermeiden.
Der nun vorliegende Abschlussbericht mit dem Titel - Fachinformationsveranstaltungen für Stakeholder über Neuerungen bei der Einstufung von wassergefährdenden Stoffen nach der neuen Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen „AwSV“ - stellt daraus resultierend einen aktualisierten und zusammengefassten Fragenkatalog zur Verfügung, verweist auf aktuelle Entwicklungen und Änderungen seit Inkrafttreten der AwSV und gibt einen Ausblick auf die nächsten anstehenden Schritte.
Wassergefährdende Stoffe und Gemische müssen seit Inkrafttreten der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) entsprechend ihrer Gefährlichkeit in Wassergefährdungsklassen (WGK) bzw. als „allgemein wassergefährdend“ (awg) oder „nicht wassergefährdend“ (nwg) eingestuft werden. Dadurch soll die Gefährdung von Grund- und Oberflächengewässern bei der Lagerung und Handhabung der wassergefährdenden Stoffe ausgeschlossen und den Anlagenbetreibern und Vollzugsbehörden gleichzeitig ein transparentes und einheitliches Bewertungssystem zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus bietet die AwSV Anreize, um besonders gefährliche und schlecht untersuchte Stoffe durch weniger wassergefährdende zu ersetzen.
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