Die dritte Ausgabe des Leitfadens ist an den aktuellen Vorschriftenstand angepasst worden
(ur) Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Änderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) traten zum 01.06.2015 in Kraft. Seitdem wurde die BetrSichV 2015, 2016 und 2017 mehrfach geändert. Mit einer erneuten Änderung am 30.04.2019 wurden einige Berichtigungen und Klarstellungen vorgenommen und die Verordnung an die Änderung der CLP-Verordnung angepasst. Der Anhang 2 Abschnitt 4 Druckanlagen ist neu formuliert worden, wobei die Sonderregelungen zur Prüfung bestimmter Druckanlagen in Nummer 7 des Abschnitts (bisher Nummer 6) übersichtlicher gestaltet wurden.
Der 35 Seiten umfassende Leitfaden des Verbands der Chemischen Industrie (VCI) thematisiert die Auswirkungen der Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen auf die BetrSichV und die GefStoffV. Ziel des Leitfadens ist es,
Die Anwendung dieses Leitfadens, darauf weist der VCI ausdrücklich hin, entbindet nicht von der Verpflichtung sich mit der BetrSichV zu befassen und die erforderlichen Festlegungen zur Erfüllung der Verordnung für den eigenen Anwendungsbereich auszugestalten.
Änderungen, die sich gegenüber der zweiten Fassung des VCI-Leitfadens (Stand 2017) ergeben haben, sind mit einem roten Anstrich an der linken Seite des PDF-Dokumentes gekennzeichnet.
Download: Leitfaden (3. Ausgabe) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
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