Die Anzahl der für Nanomaterialien eingereichten Dossiers liegt deutlich unter der Erwartung der ECHA
(ur) Bis zum 1. Januar 2020 sind bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) 95 Meldungen für 36 Stoffe eingegangen, die Nanoformen gemäß den aktualisierten REACH-Anforderungen abdecken. Dies entspricht knapp zehn Prozent dessen, was die ECHA erwartet hatte. Stattdessen rechnete die Agentur mit Registrierungen für etwa 300 Stoffe, die auf Daten aus den nationalen Verzeichnissen Belgiens und Frankreichs und dem Katalog der Europäischen Kommission für in kosmetischen Mitteln verwendete Nanomaterialien basieren.
Die ECHA erinnert Unternehmen nun daran, dass ohne eine gültige Registrierung Nanomaterialien, die in den Anwendungsbereich von REACH fallen, illegal auf dem Markt sind.
Über eine enge Zusammenarbeit mit den wichtigsten Industrieverbänden und den Mitgliedstaaten will die Agentur das Bewusstsein für die rechtlichen Verpflichtungen erhöhen. Dazu gehören auch Maßnahmen, wie etwa Handbücher, Anweisungen und Leitlinien, mit denen die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften verbessert werden sollen.
Wo noch keine validierten Testmethoden zur Erfüllung der Informationsanforderungen von REACH Anhang VII und VIII verfügbar sind, hat die ECHA eine Vorlage (Template to document practical constraints for fulfilling REACH Annex VII and VIII information requirements) veröffentlicht, um Registranten bei der Dokumentation praktischer Einschränkungen zu unterstützen und sicherzustellen, dass sie nachweisen können, dass sie alle möglichen Anstrengungen unternommen haben, um die Informationsanforderungen zu erfüllen.
Die aktualisierten REACH-Informationsanforderungen für Nanoformen von Stoffen gelten seit dem 1. Januar 2020. Nach diesem Datum müssen Unternehmen eine REACH-Registrierung haben, die diesen Anforderungen entspricht, um Nanoformen von Stoffen herstellen oder importieren zu können. Ziel ist, dass Unternehmen entsprechende Daten zur Verfügung stellen, um eine für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sichere Verwendung ihrer Nanoformen zu belegen.
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