Die TRGS 460 „Vorgehensweise zur Ermittlung des Standes der Technik“ und die TRGS 552 „Krebserzeugende N-Nitrosamine der Kat 1A und 1B“ liegen in neuer Fassung vor.
(mih) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat zwei Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) in neuer Fassung bekannt gemacht
Die Neufassungen werden voraussichtlich in Kürze auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zur Verfügung stehen.
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