Die konsolidierte Fassung der Störfall-Verordnung enthält auch die jüngsten Änderungen durch die Anpassung an europäisches Recht (Seveso-III-Richtlinie).
(mih) Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat die Neufassung der „Zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ (12. Bundes-Immissionsschutzverordnung – 12. BImSchV)“ bekannt gemacht (BGBl. 2017 I S. 483). In der Neufassung der Störfall-Verordnung ist als jüngste Änderung auch die Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen […] (Seveso-III-Richtlinie) enthalten. Diese Änderungen waren mit Datum vom 9. Januar 2017 im BGBl. 2017 I S. 47 veröffentlicht worden und am 14. Januar 2017 in Kraft getreten. Damit wurden die notwendigen Regelungen in Bezug auf die Einstufung gefährlicher Stoffe, die Information der Öffentlichkeit und die behördliche Überwachung von Störfallbetrieben angepasst.
Die Seveso-III-Richtlinie ist seit 13. August 2012 in Kraft und regelt Anforderungen an Betriebe, von denen bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen erhebliche Gefahren ausgehen können.
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