Das UBA hat vier weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.
(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat vier weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit Datum vom 13. März 2025 im Bundesanzeiger (BAnz) bekannt gemacht (BAnz AT 10.04.2025 B4 und B5 sowie BAnz AT 11.04.2025 B5 und B6).
Stoff bzw. Stoffgruppe | WGK | Kenn-Nr. |
Acetmethacrylsäureanhydrid | 1 | 11431 |
Alkohole, C16-18 und C18-ungesättigt, ethoxyliert, Sulfosuccinat, Ammonium-Natriumsalze, EO 4 (mittlere Molmasse 665 g/mol) | 2 | 11422 |
4-[(2,5-Dichlorphenyl)azo]-3-hydroxy-N-(2-methoxyphenyl)naphthalin-2-carboxamid | 1 | 11432 |
Dimethyl-5-[[1-[[(2,3-dihydro-2-oxo-1H-benzimidazol-5-yl)amino]carbonyl]-2-oxopropyl]azoisophthalat | nwg | 11429 |
nwg = nicht wassergefährdend; WGK = Wassergefährdungsklasse
Die Allgemeinverfügungen werden am 25. bzw. 26. April 2025 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.
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