Änderung der Richtlinie Karzinogene oder Mutagene

Festgelegt werden Grenzwerte für weitere Arbeitsstoffe sowie zwei Prüftermine, die künftige Änderungen der Richtlinie zur Folge haben können.

(ur) Mit der Richtlinie (EU) 2019/983 (ABl. L 164. S. 23) ändern das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit. In Artikel 18 a der Richtlinie 2004/37/EG werden folgende Unterabsätze angefügt:

„Die Kommission prüft spätestens am 11. Juli 2022, ob diese Richtlinie geändert werden sollte, indem für Cadmium und seine anorganischen Verbindungen Bestimmungen für eine Kombination aus Grenzwerten berufsbedingter Exposition in der Luft und biologischem Grenzwert aufgenommen werden.

Die Kommission prüft bis spätestens 30. Juni 2020, unter Berücksichtigung der neuesten Entwicklungen der wissenschaftlichen Kenntnisse und nach angemessener Konsultation mit den einschlägigen Interessenträgern, insbesondere medizinischen Fachkräften und Angehörigen der Gesundheitsberufe, ob diese Richtlinie geändert werden sollte, um gefährliche Arzneimittel einschließlich zytotoxischer Arzneimittel aufzunehmen, oder ob ein Instrument vorgeschlagen werden sollte, das besser geeignet ist, den Arbeitsschutz von Arbeitnehmern, die solchen Arzneimitteln ausgesetzt sind, sicherzustellen. Auf dieser Grundlage legt die Kommission nach Anhörung der Sozialpartner gegebenenfalls einen Gesetzgebungsvorschlag vor.“


Weiter sind nun in Anhang III Buchstabe A der Richtlinie 2004/37/EG die Grenzwerte für Cadmium und seine anorganischen Verbindungen, Beryllium seine anorganischen Verbindungen, Arsensäure und ihre Salze sowie anorganische Arsenverbindungen, Formaldehyd und 4,4′-Methylen-bis (2-chloranilin) eingefügt.

Diese und weitere verbindliche Arbeitsplatzgrenzwerte der EU-Kommission sind zusammen mit nationalen Beurteilungsmaßstäben u.a. in einer vom Institut für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zusammengestellten Liste (auf dem Stand von Juni 2019) zu finden.

Die Richtlinie 2004/37/EG gibt durch einen Rahmen allgemeiner Grundsätze ein einheitliches Niveau des Schutzes gegen die Gefährdung durch Karzinogene und Mutagene vor, um eine einheitliche Anwendung der Mindestvorschriften in der Union zu gewährleisten. „Die in dieser Richtlinie festgelegten Grenzwerte sind im Lichte der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 laufend zu überprüfen und regelmäßig anzupassen, um insbesondere dem Zusammenspiel zwischen den in der Richtlinie 2004/37/EG festgelegten Grenzwerten und den DNEL-Werten (Derived No Effect Levels – abgeleitete Expositionshöhen ohne Beeinträchtigung) für gefährliche Chemikalien gemäß der genannten Verordnung Rechnung zu tragen, damit die Arbeitnehmer wirksam geschützt sind“, heißt es in der Begründung zur Änderung der Richtlinie.

Den einzelnen Mitgliedstaaten steht es dabei offen, strengere verbindliche Arbeitsplatzgrenzwerte sowie weitere zusätzliche Maßnahmen, wie etwa einen biologischen Grenzwert, festzulegen.

Produktempfehlungen

Gefahrgut-Newsletter.png
ecomed-Storck Gefahrgut

Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!

Kontakt & Service

E-Mail: kundenservice@ecomed-storck.de | Telefon: +49 (0)89 2183-7922 | Telefax: +49 (0)89 2183-7620

Themen | Gefahrgut-Foren | Veranstaltungen | Int. Gefahrgut-Tage Hamburg | Deutscher Gefahrgut-Preis | Shop

Newsletter | Verlag | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen

Weitere Online-Angebote der ecomed-Storck GmbH

gefaehrliche-ladung.de | der-gefahrgut-beauftragte.de | gefahrgut-foren.de | adr-2023.de