Drei Technische Regeln für Gefahrstoffe wurden geändert und ergänzt
(ur) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat mit Datum vom 9. Februar 2022 Änderungen und Ergänzungen von drei Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) bekannt gemacht.
In der TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ wurde in Abschnitt 3 in der „Liste der Arbeitsplatzgrenzwerte und Kurzzeitwerte“ der Eintrag zu 1,1-Dichlorethan geändert und der Eintrag zu Wasserstoffperoxid ergänzt. Beim Stoffeintrag für Brom in der Spalte „ml/m3 (ppm)“ wurde der Eintrag „0,1“ ergänzt. In Abschnitt 4 (Verzeichnis der CAS-Nummern) wurde die CAS-Nummer 7722-84-1 (Wasserstoffperoxid) eingefügt (GMBl 2022, S. 161).
In der TRGS 903 „Biologische Grenzwerte (BGW)“ wurde in Abschnitt 3 in der „Liste der biologischen Grenzwerte“ der Eintrag zu n-Heptan ergänzt und eingefügt. In Abschnitt 4 (Verzeichnis der CAS-Nummern) wurde die CAS-Nummer 142-82-5 (n-Heptan) eingefügt (GMBl 2022, S. 162).
In der TRGS 910 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“ wurde in Anlage 1 Tabelle 2 „Liste der stoffspezifischen Äquivalenzwerte in biologischem Material zu Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen“ der Eintrag zu Trichlorethen geändert (GMBl 2022, S. 162).
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