Anlagensicherheit: Herausforderung durch Digitalisierung

Technische Anlagen in Deutschland befinden sich laut VdTÜV auf einem hohen Sicherheitsniveau. Aufgrund der zunehmenden digitalen Vernetzung industrieller Prozesse verändern sich die Anforderungen an Sicherheits- und Prüfkonzepte.

(mih) Der Verband der TÜV (VdTÜV) hat seinen aktuellen Anlagensicherheits-Report 2017 veröffentlicht. Danach sind technische Anlagen in Deutschland auf einem hohen Sicherheitsniveau, weil sie regelmäßig von unabhängigen und vom Staat zugelassenen Überwachungsstellen geprüft werden. Eine besondere Herausforderung sei die Digitalisierung: Hier sei es erforderlich, neue Strategien im Umgang mit den Gefahren durch Cyberattacken und Datenmissbrauch bei technischen Anlagen zu entwickeln.

Der Anlagensicherheits-Report 2017 umfasst eine Auswertung aller Prüfungen, die im vergangenen Jahr an Aufzügen, Druckanlagen sowie explosionsgefährlichen Anlagen durch die Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) vorgenommen wurden. Er spiegelt die Sicherheit technischer Anlagen nach dem derzeitigen Stand der Technik wider. Vor dem Hintergrund der zunehmenden digitalen Vernetzung industrieller Prozesse – Stichwort „Industrie 4.0“ – würden sich auch die Anforderungen an Sicherheits- und Prüfkonzepte verändern. Computergesteuerte Maschinen und Anlagen seien bereits seit Langem in Deutschland in Betrieb. Neu seien aber die zunehmende und länderübergreifende Vernetzung der Anlagen, die globale Verfügbarkeit großer Datenmengen sowie die neuen Möglichkeiten des Fernzugriffs auf Anlagen und Maschinen, aber auch auf Produkte des täglichen Gebrauchs.

Fast jedes Unternehmen sei bereits von Cyberangriffen betroffen. Dadurch entstehe ein enormer wirtschaftlicher Schaden, zudem könnten solche Angriffe – z.B. auf kritische Infrastrukturen – im schlimmsten Fall zu einer ernsten Gefahr für die Bevölkerung und die Umwelt werden. Neben den klassischen Sicherheitsthemen, die sich aus der Auslegung und der Wartung ergeben, würden künftig auch Themen wie Datensicherheit und Cybersecurity bei der Prüfung technischer Anlagen eine wichtige Rolle spielen. Hier sei der Gesetzgeber gefragt, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen.

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bietet den Rahmen für die Prüfung von „überwachungsbedürftigen Anlagen“, u.a. Druckanlagen oder explosionsgefährdete Anlagen. Druckanlagen haben laut VdTÜV ein sehr hohes Gefahrenpotenzial für die Bevölkerung, wobei aber durch die regelmäßigen neutralen Prüfungen ein hohes Sicherheitsniveau besteht. Bei jeweils rund einem Fünftel aller Druckbehälter und Dampfkesselanlagen wurden im Jahr 2016 Mängel bei der Prüfung festgestellt, die aber überwiegend als geringfügig eingestuft wurden. Dadurch seien bereits frühzeitig Defizite erkannt worden, bevor sie sich zu gefährlichen Mängeln entwickeln konnten. Insgesamt waren 80,1 % aller 243.132 geprüften Druckanlagen mängelfrei, 15,5 % wiesen leichte und 4,3 % erhebliche Mängel auf. Von den 21.355 geprüften Dampfkesseln waren 77,3 % mängelfrei, an 18,8 % stellten die Prüfer leichte und an 8,4 % erhebliche Mängel fest.

Auch Anlagen, von denen Explosionsgefahr ausgeht oder die sich in explosionsgefährdeten Bereichen befinden (Ex-Anlagen), z.B. Lager oder Abfüllanlagen für entzündliche Stoffe, müssen vor der Inbetriebnahme geprüft und danach während des Betriebs in regelmäßigen Abständen von einer ZÜS überwacht werden. Im vergangenen Jahr waren 76,4 % aller 6.377 geprüften Lageranlagen (z.B. für Treibstoffe) mängelfrei, 14,9 % wiesen leichte und 8,8 % erhebliche Mängel auf. Ähnlich sieht das Ergebnis bei den 4.188 geprüften Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen aus: 57,8 % waren mängelfrei, 30,8 % hatten geringfügige Mängel und 11,2 % erhebliche Mängel.

Für die technische Sicherheit sieht das System der technischen Überwachung in Deutschland eine klare Aufgabenteilung vor: Der Arbeitgeber bzw. Betreiber einer Anlage trägt die Verantwortung für die Sicherheit und muss regelmäßig eine unabhängige ZÜS mit der technischen Prüfung beauftragen. Die dafür notwendigen Regeln werden vom Staat erlassen, der auch die Aufsicht über die Überwachungsstellen ausübt.

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