Bundesministerium für Arbeit und Soziales hebt die Bekanntmachung zu Gefahrstoffen BekGS 408 auf
(ur) Mit Datum vom 20.08.2020 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Aufhebung der Bekanntmachung zu Gefahrstoffen BekGS 408 „Anwendung der GefStoffV und TRGS mit dem Inkrafttreten der CLP-Verordnung“ im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl 2020, S. 784) bekannt gemacht.
Die BekGS 408 erläuterte Maßnahmen und Vorgehensweisen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, die während der in der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) genannten Übergangsfristen zu berücksichtigen waren.
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