Betriebliches Maßnahmenkonzept zum Infektionsschutz
(ur) Hubertus Heil, Minister des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), hat gemeinsam mit dem Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Dr. Stefan Hussy, den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard am 16. April 2020 vorgestellt (siehe auch Bekanntmachung des BMAS vom 20. April 2020, GMBl 2020 S. 303). Dieser formuliert konkrete Anforderungen an den Arbeitsschutz, der um ein betriebliches Maßnahmenkonzept für zeitlich befristete zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 (SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard) ergänzt wird. In dem Konzept enthalten sind dabei sowohl technische und organisatorische als auch personenbezogene Schutzmaßnahmen. Dabei gelten zwei Grundsätze:
Die DGUV hat ihre Unterstützung bei der Umsetzung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards zugesagt: „Die Unfallversicherungsträger werden ihre Expertise einsetzen, um den allgemeinen Coronavirus-Arbeitsschutzstandard mit branchenspezifischen Informationen und Beratungsangeboten zu konkretisieren und weiterzuentwickeln. Im Fokus stehen dabei vor allem die kleinen Betriebe, denn anders als Großbetriebe, die oft auf eigene Spezialisten zugreifen können, sind diese stärker auf unsere Hilfe angewiesen“, so DGUV-Geschäftsführer Hussy.
Der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard steht als 6-seitiges pdf-Dokument in mehreren Sprachen auf den Seiten des BMAS zum Download bereit.
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