EU: Minamata-Übereinkommen unterzeichnet und abgeschlossen

Das Übereinkommen schafft einen Rahmen, um die Verwendung und die anthropogenen Emissionen und Freisetzungen von Quecksilber und Quecksilberverbindungen einzudämmen und zu begrenzen.

(mih) Der Rat der EU hatte es mit dem Beschluss (EU) 2017/938 vom 23. September 2013 genehmigt, das Übereinkommen von Minamata über Quecksilber zu unterzeichnen (ABl. 2017 L 142 S. 2). Dies war im Namen der EU am 10. Oktober 2013 geschehen – vorbehaltlich des Abschlusses des Übereinkommens.

Der Beschluss (EU) 2017/939 des Rates der EU vom 11. Mai 2017 über den Abschluss des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber im Namen der EU (ABl. L 142 S. 4) enthält als Anlage den Wortlaut des Übereinkommens und der Zuständigkeitserklärung.

Quecksilber und seine Verbindungen sind für die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen hoch toxisch. Innerhalb der EU unterliegen Quecksilber und seine Verbindungen daher Regelungen, mit denen die menschliche Gesundheit und die Umwelt geschützt werden sollen.

Das Übereinkommen von Minamata schafft einen Rahmen, um die Verwendung und die anthropogenen Emissionen und Freisetzungen von Quecksilber und Quecksilberverbindungen in die Luft, das Wasser und den Boden, im Hinblick auf den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt einzudämmen und zu begrenzen.

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