Gefährdungen rechtssicher einschätzen

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hilft, die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes zu erfüllen: Ein Online-Portal stellt ab sofort Wissen über Gefährdungsbeurteilungen bereit.

Risiken und Gefährdungen bei der Arbeit können in unterschiedlichen Branchen und Betriebsgrößen schwanken. Hier benötigen Betriebe Handlungshilfen, die ihren Anforderungen gerecht werden. Ein neues Onlineportal der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) unterstützt die Unternehmen bei der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Es macht nicht nur den Prozess der Beurteilung transparenter, sondern erleichtert auch den Zugang zu relevanten Handlungshilfen.

Das Portal gliedert sich in vier Hauptrubriken. In der Rubrik Basiswissen erfahren Nutzer, was den Prozess der Gefährdungsbeurteilung kennzeichnet, warum man sie machen sollte und wie man sie konkret durchführt. Eine Datenbank mit Freitextsuche erleichtert den Zugang zur Rubrik der Handlungshilfen.

 

Die Rubrik Expertenwissen gibt Hilfestellung, um alle grundsätzlich möglichen Gefährdungen zu prüfen. Die fortlaufend aktualisierten Inhalte in dieser Rubrik beruhen auf dem "Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb" der BAuA. Schließlich rundet die Rubrik Service mit weiteren Hinweisen, FAQs, Beratungsangeboten und einer umfangreichen Literaturzusammenstellung das Angebot ab.

Das Portal wurde in enger Abstimmung mit den Trägern der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) entwickelt. Es richtet sich an alle Akteure im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz wie Arbeitgeber, Arbeitnehmer und ihre Vertretungen, Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Sicherheitsbeauftragte und Mitarbeiter der gesetzlichen Unfallversicherung und Aufsichtsbehörden.

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