Die europäische Kommission erweitert die Liste der wegen des Gewässerschutzes zu überwachenden Substanzen um 15 Stoffe.
(ur) Insgesamt sind jetzt 48 zu überwachenden Substanzen in der EU-Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/105/EG) gelistet - „prioritäre“ Stoffe, die ein erhebliches Risiko für die aquatische Umwelt darstellen und deren Emission in Gewässer schrittweise bis zum Jahr 2021 eingestellt werden muss. Neben Industriechemikalien, Bioziden und Pflanzenschutzmitteln sind erstmals Arzneimittel aufgelistet.
Mit Hexabromcyclododecan (HBCD) ist ein Vertreter der Flammschutzmittel neu auf der Liste, daneben Diethylhexylphthalat (DEHP), ein Weichmacher für Kunststoffe aller Art und Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), ein weit verbreitetes perfluoriertes Tensid, das bei Verchromungen oder für wasserabweisende Beschichtungen von Textilien, Papier- oder Pappverpackungen eingesetzt wird.
HBCD ist chemisch besonders komplex aufgebaut. Insgesamt 16 verschiedene Formen (Stereoisomere) dieses Stoffes sind denkbar, von denen aber nur sechs umweltanalytisch von Bedeutung sind. Bereits ein winziger Unterschied in der Gestalt des Moleküls HBCD kann dessen chemisches Verhalten in der Umwelt und in Organismen ändern. In Promotionsarbeiten untersuchten Doktoranden an der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) alle 16 Stereoisomere umfassend auf ihre Eigenschaften sowie zu deren spurenanalytischen Bestimmung in Umweltproben oder Proben von Lebewesen, wie Fischen oder Vogeleiern. So ermittelte eine Forschergruppe von BAM und Umweltbundesamt eine steigende HBCD-Belastung in Möweneiern aus Nord- und Ostsee über die vergangenen Jahrzehnte.
Als pharmazeutische Wirkstoffe stehen 17α-Ethinylestradiol (EE2) und 17β-Estradiol (E2) jetzt auf der Liste. EE2 ist in den meisten Anti-Baby-Pillen enthalten und wird aufgrund seines enormen Wirkpotentials bereits seit Jahren umweltanalytisch beobachtet. E2 ist ein natürliches Hormon, das in der Hormonersatztherapie verwendet wird.
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