Änderungen im ADR machen eine Anpassung der Vergabe-Kriterien notwendig
(kh) Der Transport von Gefahrgut stellt hohe Anforderungen an die Sicherheit des Verpackungsmaterials. Seit 1983 gibt es das RAL Gütezeichen Kunststoffverpackungen für gefährliche Güter, das Qualitätsstandards bei der Herstellung von Fässern, Kanistern, Säcken aus Kunststoffgewebe oder Kunststofffolie sowie Intermediate Bulk Containern (IBC) vorgibt. Diese Kriterien wurden nun auf Grundlage der neuen Regelungen des ADR vollständig überarbeitet.
Um die Sicherheit von Verpackungsmaterialien, in denen gefährliche Güter transportiert werden, zu gewährleisten, stellt das RAL Gütezeichen Anforderungen an die Herstellung von Kunststoffverpackungen für gefährliche Güter, die über gesetzliche und normative Regelungen hinausgehen. Um das Gütezeichen nutzen zu können, müssen Hersteller beispielsweise während der Produktion von Kanistern aus Kunststoff deren Mindestwanddicke, Dichtheit, äußere Beschaffenheit sowie die korrekte Montage und Funktion von Dichtungen, Verschlüssen und Ventilen überwachen. Fertiggestellte Verpackungen werden auf Dichtheit und Innendruck geprüft. Die Einhaltung des Qualitätssicherungsprogramms wird durch die Unternehmen selbst sowie einmal jährlich durch neutrale Prüfer überwacht.
Derzeit gehören der RAL Gütegemeinschaft Kunststoffverpackungen für gefährliche Güter, in der sich die Nutzer des RAL Gütezeichens zusammengeschlossen haben, 21 Unternehmen an. Die Zahl erteilter Gefahrgutzulassungen für die Produkte von Mitgliedern der Gütegemeinschaft liegt bei rund 1.500.
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