Die Meldung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten wird digitalisiert
(ur) Die Meldungen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen, Schülerunfällen und Berufskrankheiten an Berufsgenossenschaften und Unfallkassen werden ab dem 1. Januar 2028 nur noch digital möglich sein. Das ist die Konsequenz der Verordnung zur Neuregelung der Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung vom 17. Juli 2023 (BGBl 2023 I Nr. 192), die am 20. Juli 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. In der Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2027 können Anzeigen weiterhin per Post abgegeben werden.
Neben der Digitalisierung der Meldungen wurden mit der Novellierung der Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV) weitere Änderungen umgesetzt. Es kommen neue Meldeinhalte hinzu wie zum Beispiel:
Die in der Übergangsfrist noch gültigen Musterformulare der vormaligen UVAV werden nicht um alle neuen Meldeinhalte ergänzt. Sie nehmen lediglich die Inhalte 1 und 2 neu auf. Diese Musterformulare werden zum 1. Oktober 2023 ergänzt und noch bis zum 31. Dezember 2027 im Internet bereitgestellt.
Für die digitale Meldung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten stehen bereits vollumfänglich die für Unternehmen erforderlichen digitalen Formulare im Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung oder über das Onlineangebot des jeweiligen Unfallversicherungsträgers zur Verfügung. Für die ärztliche Anzeige über den Verdacht auf eine Berufskrankheit wird derzeit an einem digitalen Übertragungsweg gearbeitet.
Die digitalen Meldeformulare werden gestaffelt ergänzt und ab dem 1. Oktober 2023 mit den Inhalten zu 1 und 2 aktiv geschaltet. Der volle Datensatz der neuen UVAV steht ab dem 1. Januar 2024 zur Verfügung.
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