Mit einer Änderung des Chemikaliengesetzes soll der illegalen Handel mit fluorierten Treibhausgasen unterbunden werden
(ur) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes (19/28181) vorgelegt, um den illegalen Handel mit fluorierten Treibhausgasen zu bekämpfen. Der Entwurf soll nun der Bundestag am Donnerstag, den 15. April 2021, ohne Aussprache zur weiteren Behandlung in den Umweltausschuss überweisen.
Klimaschädliche fluorierte Treibhausgase und Erzeugnisse würden in einem nicht im Einzelnen quantifizierbaren, offenbar jedoch erheblichen Umfang illegal in Verkehr gebracht, heißt es zur Begründung. Dieser illegale Handel berge die Gefahr, dass das Quotensystem der EU-F-Gas-Verordnung - (EU) Nr. 517/2014 - für teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) unterlaufen werde und dadurch mehr HFKW emittiert würden, als in der Verordnung vorgesehen sei.
Durch die Änderung des Chemikaliengesetzes sollen nun unter anderem die weitere Abgabe und der Erwerb von Erzeugnissen und Einrichtungen mit fluorierten Treibhausgasen, die unter Verstoß gegen unionsrechtliche Vorgaben in Verkehr gebracht wurden, untersagt werden.
Weiter sieht der Entwurf die Einführung einer Begleitdokumentation vor, die jeweils bestimmte Angaben im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit des erstmaligen Inverkehrbringens enthalten soll. Die Dokumentationspflicht soll es den Wirtschaftsbeteiligten und den Behörden erleichtern, die Legalität der betreffenden Waren zu bewerten.
Quelle: Heute im Bundestag Nr. 449, 09.04.2021
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