Künftig sind zwei weitere Verfahren sowie aktualisierte Grenzwerte berufsbedingter Expositionen samt Übergangsmaßnahmen zu berücksichtigen.
(mih) Das Europäische Parlament und der Rat der EU haben erneut die Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit (Krebs-Richtlinie) geändert. Dies geschieht mit der Richtlinie (EU) 2019/130 vom 16. Januar 2019 (ABl. 2019 L 30 S. 112), die am 20. Februar 2019 in Kraft tritt und von den Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren umzusetzen ist.
Die Änderungen betreffen
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