Das UBA hat elf weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.
(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat elf weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit Datum vom 2. April 2019 im Bundesanzeiger (BAnz) bekannt gemacht (BAnz AT 26.04.2019 B5 bis B9 sowie BAnz AT 02.05.2019 B7 bis B12).
Die Allgemeinverfügungen werden am 11. bzw. 17. Mai 2019 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.
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