Das UBA hat acht weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.
(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat acht weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit Datum vom 3. bzw. 6. Mai 2019 im Bundesanzeiger (BAnz) bekannt gemacht (BAnz AT 23.05.2019 B11 bis B14 sowie BAnz AT 24.05.2019 B7 bis B10).
Die Allgemeinverfügungen werden am 7. bzw. 8. Juni 2019 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.
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