Das UBA hat sechs weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.
(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat sechs weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit Datum vom 28. September 2023 im Bundesanzeiger (BAnz) bekannt gemacht (BAnz AT 20.11.2023 B9 und B10, BAnz AT 21.11.2023 B10 und B11 sowie BAnz AT 22.11.2023 B9 und B10).
Stoff bzw. Stoffgruppe | WGK | Kenn-Nr. |
Diethylfumarat | 2 | 11205 |
6,6'-Diphenylfulven | 2 | 11232 |
5,5'-Dithiodi-1,3,4-thiadiazol-2(3H)-thion | 2 | 11223 |
Reaktionsprodukt aus Methyl-alpha-D-glucosid, verestert mit Ölsäure | awg | 11216 |
Reaktionsprodukte aus 4,4'-Diphenylmethandiisocyanat und Octadecylamin | 1 | 11224 |
Reaktionsprodukte aus Phosphorpentoxid und Alkohole, C11-14-Iso-, C13-reich | 2 | 11222 |
awg = allgemein wassergefährdend; WGK = Wassergefährdungsklasse
Die Allgemeinverfügungen werden am 5., 6. bzw. 7. Dezember 2023 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.
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