Das UBA hat sechs weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.
(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat sechs weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit Datum vom 23. November 2023 im Bundesanzeiger (BAnz) bekannt gemacht (BAnz AT 30.01.2024 B13 und B14, BAnz AT 31.01.2024 B14 und B15 sowie BAnz AT 01.02.2024 B16 und B17).
Stoff bzw. Stoffgruppe | WGK | Kenn-Nr. |
1,1-Dimethoxy-4-methyl-2-pentylamin | 2 | 11240 |
2-Ethyl-N,N-bis(2-ethylhexyl)hexylamin | 2 (bisher: 1) | 8469 |
C9-11-Kohlenwasserstoffe (n-, iso- und cyclische Alkane, < 2 % Aromaten) | 1 | 11243 |
Lithiumzirconiumphosphat | 1 | 11237 |
2-(Methoxymethyl)-3-Nitrotoluol | 2 | 11242 |
Undecan-6-on | 11236 | 2 |
WGK = Wassergefährdungsklasse
Falls bisherige Einstufungen genannt sind, waren diese mit Datum vom 1. August 2017 (BAnz AT 10.08.2017 B5) bekannt gemacht worden; sie werden hiermit zurückgenommen.
Die Allgemeinverfügungen werden am 14., 15. bzw. 16. Februar 2024 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.
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