Das UBA hat fünf weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.
(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat fünf weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit Datum vom 18. Januar 2024 im Bundesanzeiger (BAnz) bekannt gemacht (BAnz AT 21.02.2024 B8 und B9, BAnz AT 22.02.2024 B10 sowie BAnz AT 23.02.2024 B7 und B8).
Stoff bzw. Stoffgruppe | WGK | Kenn-Nr. |
Bis(2,6-diisopropylphenyl)carbodiimid | 3 (bisher: 1) | 7482 |
4-Chloro-N-furfuryl-5-sulfamoylanthranilsäure (bisher: 4-chloro-2-((furan-2-ylmethyl)amino)-5-sulfamoylbenzoic acid) | 3 (bisher: 2) | 9594 |
p-Menth-1-en-4-ol | 1 (bisher: 2) | 4438 |
Polymer aus einem {Polymer aus Acrylsäure und Octadecylmethacrylat} und einem {Polymer aus Acrylsäure-n-butylester und einem [Polymer aus Allylalkohol und einem (Polymer aus Methyloxiran und Ethylenoxid)]} (mittlere Molmasse 23.000 g/mol) | 2 | 8635 |
Poly[oxy(methyl-1,2-ethanediyl)], α-[2-[[3-ethoxy-1-(ethoxycarbonyl)-3-oxopropyl]amino]methylethyl]-ω-[2-[[3-ethoxy-1-(ethoxycarbonyl)-3-oxopropyl]amino]methylethoxy]-, Restgehalt Diethylfumarat < 0,2 % | 1 | 11211 |
WGK = Wassergefährdungsklasse
Falls bisherige Einstufungen genannt sind, waren diese mit Datum vom 1. August 2017 (BAnz AT 10.08.2017 B5) bzw. 2. April 2019 (BAnz AT 26.04.2019 B9) bekannt gemacht worden; sie werden hiermit zurückgenommen.
Die Allgemeinverfügungen werden am 7., 8. bzw. 9. März 2024 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.
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