Neue wasserrechtliche Einstufungen (Update)

Das UBA hat neun weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.

(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat neun weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit Datum vom 18. Januar bzw. 7. März 2024 im Bundesanzeiger (BAnz) bekannt gemacht (BAnz AT 09.04.2024 B7 bis B11, BAnz AT 11.04.2024 B9 und B10 sowie BAnz AT 12.04.2024 B12 und B13).

Stoff bzw. Stoffgruppe WGK Kenn-Nr.
2-(2-Chinolinyl)-1H-Inden-1,3(2H)-dion, sulfoniert, Natriumsalze 1 5105
Octyllaurat 1 11252
Polyethylenglykolbis([1,1′-biphenyl]-3-ylmethyl)ether, 4-12 EO (mittlere Molmasse 732 g/mol) 2 11275
Polyethylenglykolbis(4-tert-butylbenzyl)ether, 4-12 EO (mittlere Molmasse 692 g/mol) 2 11276
Polyethylenglykolbis(kalium-3-propylsulfonat), 4-12 EO (mittlere Molmasse 688 g/mol) 1 11278
Polyethylenglykolbis(natrium-4-butylsulfonat), 4-12 EO (mittlere Molmasse 716 g/mol) 1 11277
Polyethylenglykolbis(natrium-4-phenylsulfonat), 4-12 EO (mittlere Molmasse 754 g/mol) 1 11279
Polymer aus Acrylnitril und 1,1'-[Oxybis(ethylenoxy)]diethylen, verseift und Ihre Kalium- und Natriumsalze (mittlere Molmasse 9,39*1.019 g/mol)
Die Einstufung erhält die Fußnote 1 „Eine bestimmungsgemäße und fachgerechte Anwendung dieses Stoffes zur Trinkwasseraufbereitung, Oberflächenwassersanierung oder Abwasserbehandlung wird durch diese Einstufung nicht eingeschränkt.“
1 11157
Trialkylamine, C8-12, C-Kette unverzweigt oder endständig methylverzweigt1) 2) 3) 4) 3 6411

WGK = Wassergefährdungsklasse

1) Der Stoff „Trioctylamin“ (bisher: Kenn-Nr. 1400, WGK 2) wird künftig dieser Stoffgruppe zugeordnet
2) Der Stoff „Triisooctylamin“ (bisher: Kenn-Nr. 3172, WGK 2) wird künftig dieser Stoffgruppe zugeordnet
3) Der Stoff „Tridodecylamin“ (bisher: Kenn-Nr. 5614, WGK 2) wird künftig dieser Stoffgruppe zugeordnet
4) Der Stoff „Tri-C 8/10 Alkylamin“ (bisher: Kenn-Nr. 6411, WGK 2) wird künftig dieser Stoffgruppe zugeordnet

 

Falls bisherige Einstufungen genannt sind, waren diese mit Datum vom 1. August 2017 (BAnz AT 10.08.2017 B5) bekannt gemacht worden; sie werden hiermit zurückgenommen.

Die Allgemeinverfügungen werden am 24., 26. bzw. 27. April 2024 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.

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