Das UBA hat drei weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.
(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat drei weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit Datum vom 18. März bzw. 18. April 2024 im Bundesanzeiger (BAnz) bekannt gemacht (BAnz AT 07.05.2024 B7 und B8 sowie BAnz AT 08.05.2024 B9).
Stoff bzw. Stoffgruppe | WGK | Kenn-Nr. |
Diphenylcarbonat | 2 (bisher: 1) | 1227 |
2-[(4-Methyl-2-nitrophenyl)azo]-3-oxo-N-phenylbutyramid | 1 | 8110 |
Polymer aus Acrylnitril, Divinylbenzol, Ethylstyrol und Octa-1,7-dien, hydrolysiert (mittlere Molmasse 7,6*1.019 g/mol) Die Einstufung erhält die Fußnote 1 „Eine bestimmungsgemäße und fachgerechte Anwendung dieses Stoffes zur Trinkwasseraufbereitung, Oberflächenwassersanierung oder Abwasserbehandlung wird durch diese Einstufung nicht eingeschränkt.“ |
1 | 11156 |
WGK = Wassergefährdungsklasse
Falls bisherige Einstufungen genannt sind, waren diese mit Datum vom 1. August 2017 (BAnz AT 10.08.2017 B5) bekannt gemacht worden; sie werden hiermit zurückgenommen.
Die Allgemeinverfügungen werden am 22. bzw. 23. Mai 2024 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.
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