Das UBA hat drei weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.
(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat drei weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit Datum vom 24. April 2024 im Bundesanzeiger (BAnz) bekannt gemacht (BAnz AT 03.06.2024 B8, BAnz AT 04.06.2024 B4 sowie BAnz AT 05.06.2024 B7).
Stoff bzw. Stoffgruppe | WGK | Kenn-Nr. |
Brombenzol | 2 | 11333 |
Polymer aus Adipinsäure, 1,3-Butandiol und 1,4-Butandiol, Acetat (mittlere Molmasse 3.200 g/mol) | nwg | 11334 |
O,O,O-Triphenylthiophosphat | 2 (bisher: 1) | 2054 |
nwg = nicht wassergefährdene; WGK = Wassergefährdungsklasse
Falls bisherige Einstufungen genannt sind, waren diese mit Datum vom 1. August 2017 (BAnz AT 10.08.2017 B5) bekannt gemacht worden; sie werden hiermit zurückgenommen.
Die Allgemeinverfügungen werden am 18., 19. bzw. 20. Juni 2024 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.
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