Das UBA hat fünf weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.
(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat fünf weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit Datum vom 6. November 2024 im Bundesanzeiger (BAnz) bekannt gemacht (BAnz AT 27.11.2024 B6, BAnz AT 28.11.2024 B4 und B5 sowie BAnz AT 29.11.2024 B6 und B7).
Stoff bzw. Stoffgruppe | WGK | Kenn-Nr. |
2,4-Difluoranilin | 3 (bisher: 1) | 6559 |
2-Hydroxy-3-(oleoyloxy)propyl-5-oxo-L-prolinat | 1 | 11397 |
Kreide-Slurries (in der am 7. Juni 2000 von der Plüss-Staufer AG mitgeteilten Zusammensetzung) | Widerruf (bisher: nwg) | 5441 |
Reaktionsprodukte aus Ethylenglykolmono-n-butylether, N,N-Dimethylaminoethanol, 2,2'-[(1-Methylethyliden)bis(4,1-phenylenoxymethylen)]bisoxiran und Phosphorsäure | 2 | 11402 |
Reaktionsprodukte aus Malonsäurediethylester, Acetessigsäureethylester, 2-Ethylhexan-1,3-diol, einem Polymer aus Hexamethylendiisocyanat und einem Polymer aus Isophorondiisocyanat (mittlere Molmasse 1.081 g/mol) | 1 | 11403 |
nwg = nicht wassergefährdend; WGK = Wassergefährdungsklasse
Falls bisherige Einstufungen genannt sind, waren diese mit Datum vom 1. August 2017 (BAnz AT 10.08.2017 B5) bekannt gemacht worden; sie werden hiermit zurückgenommen.
Die Allgemeinverfügungen werden am 12., 13. bzw. 14. Dezember 2024 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.
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