Neue wasserrechtliche Einstufungen (Update)

Das UBA hat drei weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.

(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat drei weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit Datum vom 4. bzw. 6. Februar 2025 im Bundesanzeiger (BAnz) bekannt gemacht (BAnz AT 24.02.2025 B9, BAnz AT 26.02.2025 B7 sowie BAnz AT 27.02.2025 B8).

Stoff bzw. Stoffgruppe WGK Kenn-Nr.
Alkohole, C16-18, ethoxyliert, propoxyliert, Phosphate (mittlere Molmasse 9.750 g/mol) 1 11407
„[(2E)-3-(5,5-Dimethyl-1,3-dioxan-2-yl)-2-butenyl]triphenylphosphoniumchlorid“ wird nun eingestuft unter der Stoffgruppe „Triphenylphosphoniumsalze mit Ausnahme der namentlich anderweitig eingestuften“. 3 (bisher: 2) 9153 (bisher: 8495)
Peptone tierischen Ursprungs (bisher: Peptone, Rind-)1) 1 (bisher: 3) 4090

WGK = Wassergefährdungsklasse

1) Aus systematischen Gründen werden die bisher in die WGK 1 eingestuften Stoffe
– „Proteinhydrolysat“ (Kenn-Nr. 1431)
– „Proteinhydrolysate, Seide-“ (Kenn-Nr. 6601),
– „Gelatinen, Hydrolysate“ (Kenn-Nr. 6588),
– „Kollagene, Hydrolysate“ (Kenn-Nr. 6589)
nun unter dieser Stoffgruppe mit der Kenn-Nr. 4090 eingestuft.

 

Falls bisherige Einstufungen genannt sind, waren diese mit Datum vom 1. August 2017 (BAnz AT 10.08.2017 B5) bekannt gemacht worden; sie werden hiermit zurückgenommen.

Die Allgemeinverfügungen werden am 11., 13. bzw. 14. März 2025 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.

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