Das UBA hat zwei weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.
(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat zwei weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit Datum vom 6. November 2024 im Bundesanzeiger (BAnz) bekannt gemacht (BAnz AT 03.12.2024 B7 sowie BAnz AT 06.12.2024 B9).
Stoff bzw. Stoffgruppe | WGK | Kenn-Nr. |
(S)-1-Methyl-4-(6-methylhepta-1,5-dien-2-yl)cyclohex-1-en | 3 (bisher: 2) | 10087 |
N-1-Naphthylanilin | 3 (bisher: 2) | 2328 |
WGK = Wassergefährdungsklasse
Falls bisherige Einstufungen genannt sind, waren diese mit Datum vom 1. August 2017 (BAnz AT 10.08.2017 B5) bzw. 15. Juni 2021 (BAnz AT 27.08.2021 B12) bekannt gemacht worden; sie werden hiermit zurückgenommen.
Die Allgemeinverfügungen werden am 18. bzw. 21. Dezember 2024 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.
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