Das UBA hat drei weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.
(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat drei weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit Datum vom 27. Dezember 2024 im Bundesanzeiger (BAnz) bekannt gemacht (BAnz AT 20.01.2025 B10 sowie BAnz AT 31.01.2025 B5 und B6).
Stoff bzw. Stoffgruppe | WGK | Kenn-Nr. |
3-Chlor-o-toluidin | 3 (bisher: 2) | 4695 |
2-Hydroxy-5-nonylbenzaldehydoxim, verzweigt (bisher: Benzaldehyd, 2-hydroxy-5-nonyl-, oxim, verzweigt) | 3 (bisher: 2) | 8377 |
Polymer aus N,N'-Bis(2,2,6,6-tetramethyl-4-piperidinyl)-1,6-hexandiamin und den Reaktionsprodukten von Cyanurchlorid mit 1,1,3,3-Tetramethylbutylamin (mittlere Molmasse 3.000 g/mol) | 1 | 11393 |
WGK = Wassergefährdungsklasse
Falls bisherige Einstufungen genannt sind, waren diese mit Datum vom 1. August 2017 (BAnz AT 10.08.2017 B5) bzw. 25. Februar 2019 (BAnz AT 20.03.2019 B6) bekannt gemacht worden; sie werden hiermit zurückgenommen.
Die Allgemeinverfügungen werden am 4. bzw. 15. Februar 2025 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!