Das UBA hat erneut zehn Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.
(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat zehn weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) im Bundesanzeiger (BAnz) mit Datum vom 23. November 2018 bekannt gemacht (BAnz AT 10.12.2018 B13 bis B17 und BAnz AT 11.12.2018 B10 bis B14).
Die Allgemeinverfügungen werden am 25. und 26. Dezember 2018 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.
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