Das UBA hat sieben weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.
(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat sieben weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit Datum vom 9. und 11. März 2020 im Bundesanzeiger (BAnz) bekannt gemacht (BAnz AT 05.05.2020 B7, BAnz AT 11.05.2020 B8 bis B10 und BAnz AT 12.05.2020 B9 bis B11).
Die Allgemeinverfügungen werden am 20., 26. bzw. 27. Mai 2020 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.
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