Das UBA hat erneut elf Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.
(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat elf weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) im Bundesanzeiger (BAnz) mit Datum vom 4. Januar 2019 bekannt gemacht (BAnz AT 22.01.2019 B7 bis B12 und BAnz AT 23.01.2019 B9 bis B13).
Die Allgemeinverfügungen werden am 6. bzw. 7. Februar 2019 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.
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