Das UBA hat vier weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.
(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat vier weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit Datum vom 29. Januar und 25. Februar 2021 im Bundesanzeiger (BAnz) bekannt gemacht (BAnz AT 01.04.2021 B13 bis B16).
Kenn-Nr. | WGK | Stoff bzw. Stoffgruppe |
10030 | nwg | Amylose |
8115 | 2 | Carvacrol |
10019 | awg | Glyceride, gemischte Decanoyl und Octanoyl |
9970 | 3 | 1,2,3,4-Tetrahydro-6-methylchinolin |
awg = allgemein wassergefährdend; nwg = nicht wassergefährdend; WGK = Wassergefährdungsklasse
Die Allgemeinverfügungen werden am 16. April 2021 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.
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