Das UBA hat fünf weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.
(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat fünf weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit Datum vom 30. April 2021 im Bundesanzeiger (BAnz) bekannt gemacht (BAnz AT 08.06.2021 B9 und B10 sowie BAnz AT 09.06.2021 B8 bis B10).
Kenn-Nr. | WGK | Stoff bzw. Stoffgruppe |
10079 | 3 | (E)-1-Methoxy-3,7-dimethylocta-2,6-dien |
10197 | 2 | Nelke, Extrakt, acetyliert |
10077 | 2 | Oct-1-en-3-ylacetat |
10078 | 2 | Phenol, 2-ethoxy-4-methyl- |
10075 | 3 | 2,3,5-Trimethylpyrazin |
WGK = Wassergefährdungsklasse
Die Allgemeinverfügungen werden am 23. bzw. 24. Juni 2021 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.
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