Das UBA hat sechs weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß AwSV bekannt gemacht.
(mih) Das Umweltbundesamt (UBA) hat sechs weitere Allgemeinverfügungen zur Einstufung von Stoffen bzw. Stoffgruppen hinsichtlich der Wassergefährdung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit Datum vom 15., 22. bzw. 28. Juni 2021 im Bundesanzeiger (BAnz) bekannt gemacht (BAnz AT 30.08.2021 B9 und B10, BAnz AT 01.09.2021 B10 und B11 sowie BAnz AT 02.09.2021 B7 und B8).
Kenn-Nr. | WGK | Stoff bzw. Stoffgruppe |
10095 | 2 | Benzolacetaldehyd, cyclisch Acetal mit Glycerin |
10096 | 3 | (Z)-3,7-Dimethylocta-1,3,6,-trien |
10097 | 2 | 1-Ethoxy-4-(1-ethoxyvinyl)-3,3,5,5-tetramethylcyclohexen |
10098 | 2 | 3-Methyl-5-phenylpentan-1-al |
10088 | 3 | 3-(Methylthio)propanol |
10090 | 2 | Propannitril, 3-(Tridecyloxy)-, verzweigt und linear |
WGK = Wassergefährdungsklasse
Die Allgemeinverfügungen werden am 14., 16. bzw. 17. September 2021 wirksam. Die Einstufungsentscheidungen sind zusätzlich über die Rigoletto-Website des UBA recherchierbar.
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